Luftsportvereinigung Schönbrunn-Wunsiedel e.V.

 

Einweisung Flugplatz Tröstau  ( Frequenz 118.535 MHz )

Tel.-Flugleitung: 09232/5400 ; E-Mail: info@Flugplatz-Troestau.de

 

Lage:                                                      1200 m westnordwestlich Tröstau, Landkreis Wunsiedel

Geographische Lage:                          50°01’15“ N   11°55’58“ E

Höhe über NN                                      560 m, 1.837 ft

Länge der Windenstrecke ca.            1100 m

 

 

Ausrichtung

Länge

Breite

Belag

Piste 1

13/31 (128 / 308)

540 m

30 m

Gras

Piste 2

12/30 (120 / 300)

580 m

30 m

Gras

 

 

Der Platz ist zugelassen für Segelflugzeuge, Startart Winden- und Luftfahrzeugschlepp, Motorsegler und Ultraleichtflugzeuge.

Der Platz darf nur von eingewiesenen Piloten benutzt werden. Für ortsfremde Piloten gilt (PPR) prior Permission required, d.h. vorherige Genehmigung ist erforderlich.

 

Der Flugplatz Tröstau ist ein kleiner Flugplatz mit schwierigen An- und Abflugverhältnissen.

 

Zur Sicherheit der Flugzeugführer ist es notwendig einige Punkte zu beachten:

 

Häuser dürfen weder bei Starts noch bei Landungen überflogen werden.

 

Die Landeschwelle 31 ist 190 m landebahneinwärts versetzt, um bei Landungen eine ausreichende

Überflughöhe über der Bundesstraße 303 sicherzustellen. Bei Landeanflügen zur Landebahnrichtung 31 darf die Kreisstraße WUN 7 nicht unter 20 Metern überflogen werden.

 

Die Piste 2 (12/30) darf zur Landung von Motorflugzeugen nicht benutzt werden. Nur Segelflugzeuge dürfen auf der Piste 2 in Richtung 30 landen.

 

Bei Landungen mit Seitenwind (Ost und West) muß mit Verwirbelungen gerechnet werden, die das Luftfahrzeug u.U stark durchsacken lassen.

 

Die Piste 1 (weiß markiert) hat bei Landerichtung 13 ein deutliches Gefälle. Es ist daher an der Schwelle aufzusetzen.

 

Zum Start in Richtung 31 ist immer die volle Startbahnlänge einschließlich Sicherheitsstreifen zu benutzen, da in jeder Startrichtung Hindernisse vorhanden sind. Das Gelände vor der Bachüberbrückung vor der Schwelle 31 ist von Motormaschinen auszunutzen. Der Startpunkt in Richtung 12 hat eine gekennzeichnete Schwelle. Diese darf, wegen des engeren Schutzbereichs der Wasserschutzzone, mit Motorflugzeugen nicht überschritten werden.

 

Im Nordwesten des Platzes, ca. 300 m vor der Schwelle 12, verläuft ein Vorfluter (Graben) quer über das Gelände. Der Graben ist in der Breite der Start- und Landebahn verrohrt. Die Begrenzung ist mit Reitern gekennzeichnet. Ein Startabbruch in Richtung 31 muß so durchgeführt werden, daß diese Gegebenheit  berücksichtigt wird.

 

Der Flugplatz liegt in einer Wasserschutzzone. Es muß mit Treib- und Schmierstoffen besonders sorgfältig umgegangen werden.

 

Aus Gründen der Sicherheit und des Lärmschutzes sind folgende Abflugrouten einzuhalten (siehe Sichtanflugkarte) :

 

Startrichtung 31 (bei Wind aus West bis Nordwest): Im freien Gelände nach rechts ausholen, vor der Waldkante eine  Linkskurve, die bei genügender Höhe zu einem Abflug über den Wald führt.

 

Startrichtung 31 (bei Wind aus Nord bis Nordost): im freien Gelände nach links ausholen, Abflug über die Pappelreihe, dann vor dem anschließenden Wald, parallel an der Waldkante entlang nach Osten fliegen - nördlich der Bebauung.

 

Startrichtung 12 (bei Wind aus Ost bis Südwest): Vor der Halle Linkskurve 90° in Richtung freies Gelände.

 

 

 

Solange sich Personen in einem seitlichen Abstand von 30 Metern zur Start- und Landebahnbegrenzung, oder auf den querenden Wegen aufhalten, dürfen Starts und Landungen auf dieser Piste nicht durchgeführt werden. Unbeschadet davon dürfen Windenstarts nicht durchgeführt werden, sobald und solange sich Personen auf dem durch Schilder oder Ampeln abgesperrten Bereich der die Pisten querenden Wege befinden.

 

Bei kräftigem Südwestwind wird von einem Start dringend abgeraten.

 

Der Weg, der quer über die Piste 1 führt,  ist mit Verkehrsampeln gesichert. Es muß aber dennoch jeder Flugzeugführer darauf achten, daß die Start- oder Landebahn innerhalb des Ampelbereichs frei ist.

 

Bei Piste 2 (schwarz/weiß markiert) erhebliches Quergefälle ca. 100 bis 300 Meter nordwestlich der Schwelle 30. Im Bereich der Kreuzung von Piste 1 (weiß markiert) und Piste 2 (schwarz/weiß markiert), im nördlichen seitlichen Sicherheitsstreifen längsverlaufender offener Graben.

 

1,7 km nord-östlich des Flugplatzes befindet sich ein Modellflugplatz in Hanglage zwischen den Ortschaften Schönbrunn und Leupoldsdorf - sehr nahe am Verlauf der östlichen Platzrunde. Bitte besonders Ausschau halten und ein Überfliegen des Modellflugplatzes unter allen Umständen vermeiden. Achtung: Direkt östlich des Modellflugplatzes wird auch die Hangkante als Startplatz für Modellsegelflugzeuge verwendet.

 

Ich bin über die in Tröstau zu beachtenden Dinge informiert worden.

 

 

Tröstau, den _____________________

 

 

 

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(Luftfahrzeugführer)                                                                                          (Flugleiter oder Fluglehrer)